Aufgrund der Gleichwertigkeitsanerkennung gemäß des Bundesausbildungsförderungsgesetzes besteht ab 01.10.2019 die Möglichkeit, eine Ausbildungsförderung ("BAföG") für die Dauer der Schulung an der European Flight Academy zu beziehen.
Die Ausbildungsförderung kann grundsätzlich von jeder an der EFA eingeschriebenen Flugschüler:in am Schulungsstandort Deutschland beantragt werden. Eine Antragsstellung ist nach Unterzeichnung des Schulungsvertrages möglich. Die dafür relevanten Dokumente werden bei Bedarf nach Abschluss des Schulungsvetrages zur Verfügung gestellt. Die Förderung wird von dem Monat an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch im Monat der Antragsstellung.
Bei einem Aufenthalt in den USA (im Rahmen der Ausbildung) ist ein Antrag auf Ausbildungsförderung beim zuständigen Auslandsamt, dem Studierendenwerk Hamburg -Amt für Ausbildungsförderung- zu stellen.